Zahnarztpraxis 

Dr. med dent. Michael Meyer

M.Sc.

Praxis für Allgemeine Zahnmedizin mit Tätigkeitsschwerpunkt Prothetik

News

Warum Zähneknirschen alles andere als harmlos ist Der wissenschaftliche Name für das oft unbewusste Knirschen der Zähne lautet Bruxismus. Die Zähne werden häufig im Schlaf fest aufeinander gedrückt und gerieben. Dabei entwickeln die Kaumuskeln mehr Kraft als beim Kauen von Speisen. Das verursacht unangenehme Geräusche, auf die der Betroffene häufig erst vom Partner hingewiesen wird. Das Knirsch Geräusch ist jedoch nicht die einzige Folge, die das häufige Knirschen der Zähne nach sich zieht.

Bruxismus ist weit verbreitet und nicht so harmlos, wie viele meinen

Die Ursachen für das Zähneknirschen sind nicht vollständig geklärt. Vermutlich steckt hinter dem unbewussten Knirschen der Zähne eine seelische Anspannung. Eine Fehlstellung des Kiefers könnte ebenfalls eine Ursache für Bruxismus sein, vielleicht ist es aber auch nur eine schlechte Angewohnheit. Das scheinbar zweckfreie Knirschen der Zähne wird von Medizinern auch als Parafunktion bezeichnet.

Die schwerwiegenden Folgen des Zähneknirschens

Die übermäßige Beanspruchung des Kiefers beim Knirschen der Zähne , das auch bei Kindern häufig zu beobachten ist, kann Kopfschmerzen, Verspannungen und Muskelkater nach sich ziehen. Folgenreich ist das Zähneknirschen auch für den Kiefer und die Zähne selbst. Die Substanz der Zähne wird mit der Zeit abgeschliffen. Das Zahnfleisch kann zurückgehen und die empfindlichen Zahnhälse werden freigelegt. Mittelfristig kann Bruxismus zu Zahnverlust führen und Füllungen, Inlays und Implantate können zerstört werden.

Zähneknirschen ist damit alles andere als harmlos und sollte dringend behandelt werden. Ein kompetenter Zahnmediziner wird sofort Initiative ergreifen. Er wird zunächst abklären, ob zu hochstehender Zahnersatz oder Füllungen das Knirschen verursachen könnten. Sollte das der Fall sein, wird der Überstand abgeschliffen und an die benachbarten Zähne angepasst.

Die Aufbiss-Schiene als nächste Maßnahme

Als nächste Maßnahme wird der Zahnarzt eine Aufbiss-Schiene anfertigen lassen, die beim regelmäßigen Tragen das nächtliche Knirschen mindert. Eine moderne Aufbiss-Schiene wird nach einem Gebissabdruck gefertigt und sitzt über den eigenen Zähnen wie eine zweite Hülle. Bei starkem und dauerhaftem Knirschen der Zähne kann die recht unauffällige Aufbiss-Schiene aus transparentem Kunststoff auch tagsüber als vorbeugende Maßnahme getragen werden.

Das Tragen der Aufbiss-Schiene ist für manche Patienten gewöhnungsbedürftig. Man sollte sich dennoch überwinden, denn das Knirschen wird damit deutlich reduziert. Bei ausgeprägtem Bruxismus bietet die Aufbiss-Schiene in der Regel keine dauerhafte Lösung. Dann sollten die vermuteten psychischen Probleme in den Fokus rücken. Auch durch eine gesündere und bewusstere Lebensweise kann Bruxismus eventuell abgestellt werden.

Bei Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss. Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur Vorsorge bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt war, erhöht mit einem lückenlosen Bonusheft diesen Festzuschuss der Krankenkasse. Nachweisen können Versicherte ihre Zahnarzttermine mit dem Bonusheft im klassischen Papierformat oder inzwischen auch mit einem elektronischen Zahnbonusheft.

Wird Zahnersatz notwendig, senkt ein lückenlos geführtes Bonusheft die Kosten für gesetzlich Versicherte. „Ob Patientinnen und Patienten weiterhin das Bonusheft im klassischen Papierformat verwenden oder zukünftig als eZahnbonusheft, entscheiden sie selbst“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Das hat keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses durch die gesetzliche Krankenkasse.“

Bonusheft – So erhöhen Versicherte ihren Zuschuss

Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen sind wichtig für die Erhaltung der Mundgesundheit. In der Regel sollte dies halbjährlich geschehen, wobei die Zahnärztin oder der Zahnarzt dies individuell abhängig vom Erkrankungsrisiko festlegt. Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgetermine bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahr und dokumentieren dies mit dem Bonusheft, steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre dokumentiert, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Können Patientinnen und Patienten über zehn Jahre jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz sogar 75 Prozent. Fehlt ein Zahnarztbesuch im Bonusheft innerhalb der letzten zehn Jahre mit einem wichtigen Grund, sollten sich die Patientinnen und Patienten mit ihrer Krankenkasse abstimmen. Dies gilt insbesondere für die Zeit der Pandemie. Dann liegt die Gewährung des Bonus bei Zahnersatz im Ermessen der Krankenkasse. Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung für Zahnersatz nicht mehr. Der Bonus muss dann im Bonusheft für die Krankenkasse neu erworben werden.    

eZahnbonusheft – Teil der elektronischen Patientenakte

Seit dem 1.1.2022 ist das eZahnbonusheft Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, ob sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Teilnahme an der elektronischen Patientenakte beantragen. Sie ist die Voraussetzung für das Führen eines eZahnbonushefts bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. Patientinnen und Patienten können sich in ihrer Zahnarztpraxis nach den vorhandenen digitalen Voraussetzungen erkundigen. Das elektronische Bonusheft erleichtert es den Versicherten, die regelmäßigen Vorsorgen bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ihrer Krankenkasse nachzuweisen. Die Termine sind stets aktuell. Eine App kann die Versicherten an den jährlichen Vorsorgetermin bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt erinnern und hier können die Vorsorgen aus dem Papierheft übertragen werden. Zudem praktisch: Das eZahnbonusheft ist immer dabei und kann nicht zu Hause vergessen werden oder gar verloren gehen wie ein herkömmliches Bonusheft.

Alles ist teuer geworden: Strom, Gas, Miete, Einkaufspreise. Auch in den Praxen seit Jahren. Hinzu kommen gestiegene Personalkosten, denn auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen eine regelmäßige Inflationsangleichung erhalten.

Gab es schon während der Coronahochphasen allein für die Zahnmedizin keinen Rettungsschirm – für alle anderen Bereiche ambulant und stationär schon -, gibt es nun auch keinen Coronabonus für die Angestellten niedergelassener Zahnarztpraxen – im Gegensatz zu Krankenhäusern und Pflege. Mit dem GKV-FinStG wird nun das Budget sogar noch gedeckelt. Dabei arbeiten alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit großem Engagement daran, die aktuellen Herausforderungen, auch immer noch jene der Pandemie, zu bewältigen.

Der ambulante Bereich entlastet Kliniken, es wird der Großteil aller Patienten in Deutschland im ambulanten Bereich versorgt. Allerdings wird dem ambulanten Bereich weniger Respekt gezollt als den anderen Berufsgruppen. In der aktuellen Situation die Praxen mit den hohen Energie- und Einkaufspreisen allein zu lassen, sogar zu budgetieren, ist absolut unverständlich.

Üblicherweise und in der Pandemie besonders wird nach jeder Behandlung in den Zahnarztpraxen gründlich gelüftet, gleichzeitig muss eine Mindesttemperatur sichergestellt werden, da Patientinnen und Patienten oft recht lange liegen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert daher, dass die finanziellen Auswirkungen der massiven Preissteigerungen auch im ambulanten Bereich abgefedert werden. Alle Zahnarztpraxen sollen analog zu den zugesicherten Hilfen des Bundesministeriums für Gesundheit für Kliniken und Pflegeheime ebenfalls berücksichtigt werden. So könnte z.B. das bereits existierende Energiekostendämpfungsprogramm für die Industrie auch für kleinere und mittlere Unternehmen geöffnet werden und eben auch für den ambulanten zahnmedizinischen Bereich.

Karies ohne Bohren behandeln: Geht das überhaupt? Ja, die Kariesinfiltration macht genau dies möglich. Voraussetzung für dieses mikroinvasive Verfahren ist eine effektive Karies-Früherkennung im Rahmen der Prophylaxe. Ziel ist es, die Karies zu behandeln, bevor sie zum Problem wird und sich als Loch im Zahn zeigt.

Karies entwickelt sich meist langsam, und es kann viele Jahre dauern, bis sie sich in Form von Zahnschmerzen bemerkbar macht. Hieraus ergibt sich die enorme Wichtigkeit regelmäßiger Kontrollbesuche beim Zahnarzt.

Auf Röntgenaufnahmen lassen sich Kariesläsionen jedoch häufig schon in einem frühen Stadium darstellen, auch solche, die keine Schmerzen verursachen. Oft sind diese Läsionen mit bloßem Auge zunächst nicht sichtbar oder zeigen sich als White Spots. Bei den sogenannten White Spots handelt es sich um weiße, kreidige Flecken, die durch Demineralisierung der von Karies betroffenen Zähne entstehen.

Kariesinfiltration – Karies ohne Bohren behandeln

Die Kariesinfiltration ist eine mikroinvasive Methode der Kariesbehandlung, bei der Kariesläsionen im Anfangsstadium mit einem speziellen, hochflüssigen Kunststoff schmerzfrei infundiert und mit blauem Licht ausgehärtet werden. Der Kunststoff dringt tief in die durch Demineralisation entstandenen Zahnporen ein und versiegelt sie, wodurch der Zahn ohne Bohrer-Einsatz stabilisiert wird. Die unschönen weißen Flecken auf den Zähnen verschwinden gleich mit, da sich die Lichtbrechung durch den nunmehr intakten Zahnschmelz wieder normalisiert. Mit der Kariesinfiltration lassen sich nicht nur Kariesdefekte, sondern auch Schmelzdefekte anderer Provenienz wie die Fluorose behandeln.

In der Vergangenheit war es üblich zu warten, bis der kariöse Zahndefekt groß genug war, um mit dem Bohrer entfernt werden zu können. Hieraus ergibt sich ein weiterer großer Vorteil der Kariesinfiltration: Da nicht gebohrt wird, geht auch keine gesunde Zahnsubstanz verloren.

Für wen ist diese Form der Kariesbehandlung geeignet?

Die Kariesinfiltration eignet sich nur für Patienten, deren Karies sich noch in einem frühen Stadium befindet. Bei fortgeschrittener Karies kommt der Patient um das Bohren und die Versorgung mit einer Zahnfüllung oder einem Inlay nicht herum.